Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Zustandekommen des Vertrags
Reservierungen können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder auf der Homepage (www.berlin-potsdam-camping.de) vorgenommen werden. Mit der Anmeldung bietet der Campinggast dem Campingplatz den Abschluss eines Campingvertrages an. Der Campingvertrag kommt erst mit der Reservierungsbestätigung zustande.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Stellplatz und/oder Stellplatznummer besteht ausschließlich in den Bereichen, in denen das Gelände parzelliert und nummeriert ist. Es besteht kein Anrecht auf die Nutzung eines nicht gebuchten Stellplatzes. Der Campingplatz behält sich das Recht vor die Buchung gleichwertig zu verändern, wenn dies aus besonderen Gründen erforderlich ist.
Der Campingplatz behält sich vor einen Mindestbuchungszeitraum über Wochenenden im Zusammenhang mit Feiertagen, wie z. B. Ostern, Himmelfahrt und Pfingsten festzulegen. An diesen Wochenenden ist ein Stellplatz nur buchbar, wenn der festgelegte Zeitraum (An- bis Abreisedatum) eingehalten oder überschritten wird. Die Zeiträume werden für jedes Kalenderjahr auf der Homepage bei den Preislisten veröffentlicht.
2. Entgelt
Die, vom Campinggast zu zahlenden, Preise ergeben sich aus den jährlich aktualisierten Preislisten des Campingplatzes. Der Gast hat sich über die im Anmeldezeitraum geltenden Preise für die angebotenen Leistungen zu informieren.
3. Kurtaxe
Der Campingplatz weist auf seine Verpflichtung hin, vom Campinggast die Kurtaxe entsprechend der geltenden Kurtaxordnung der Schwielowsee einzuziehen. Die Kurtaxe ist am Anreisetag für die gesamte Aufenthaltszeit sofort fällig. Der Campingplatz ist nicht für kurzfristig bekanntgegebene Veränderungen zur Höhe der Kurbeiträge verantwortlich.
4. Zahlungsbedingungen
Mit Zugang des Angebotes wird eine Anzahlung fällig. Diese ergibt sich aus der Dauer des Aufenthaltes vom Gast und wird per Mail mitgeteilt. Sie ist innerhalb von 5 Tagen ab Zugang des Angebotes auf das Konto bei der Berliner Volksbank IBAN: DE07 1009 0000 2203 6850 01 / BIC: BEVODEBBXXX (BLZ 100 900 00 / Kto.-Nr. 220 36 85001) unter Angabe des mitgeteilten Verwendungszwecks zu zahlen.
Bei fristlosem Verstreichen der Zahlungsfrist wird die Reservierung ohne gesonderte Benachrichtigung gelöscht und es kommt kein wirksamer Vertrag zustande.
Erst nach Eingang der Anzahlung und mit dem Zugang der Reservierungsbestätigung ist ein wirksamer Vertrag geschlossen.
Der verbleibende Restbetrag ist vor Ort am Anreisetag, spätestens aber am Folgetag bis 11:00 Uhr, in bar oder per EC-Karte zu begleichen.
Bei kurzfristigen Buchungen (Anreise in weniger als 6 Tagen) ist der gesamte Betrag für den ganzen Aufenthaltszeitraum sofort fällig.
5. An- und Abreisezeiten
Der Stellplatz steht dem Campinggast am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Das Aufstellen der Wohnwagen und Wohnmobile kann von uns einheitlich geregelt werden, um Belangen der Sicherheit und Ordnung gerecht zu werden.
Bei Anreise nach 18:00 Uhr bitten wir um eine Benachrichtigung an info@berlin-potsdam-camping.de. In diesem Fall sind die Gäste verpflichtet sich spätestens bis um 11:00 Uhr am Folgetag der Anreise in der Rezeption einzufinden, um die Anmeldung abzuschließen.
Der Stellplatz muss am Abreisetag bis 11:00 Uhr sauber verlassen werden. Bei Fristüberschreitung kann ein weiteres Entgelt erhoben werden. Die vertragsgerechte Räumung ist jedoch Hauptpflicht des Campinggastes.
Die Möglichkeiten zu einem kostenpflichtigen Early Check-in, ab 11:30 Uhr, oder Late Check-out, pünktlich um 15:00 Uhr, müssen in der Rezeption erfragt werden und variieren je nach Gegebenheiten auf dem Platz. Beide Posten müssen vom Campingplatz durch eine erneute Zusendung der Reservierungsbestätigung genehmigt werden.
6. Aufenthalt / Besuch
Der Campingplatz darf nur mit der angemeldeten Personenanzahl genutzt werden. Besucher müssen vor Betreten des Platzes angemeldet werden. Tagesbesucher und Übernachtungsgäste von Camping- und Saisongästen, müssen an der Rezeption die entsprechende Gebühr entrichten. Die Preise können der Preisliste entnommen werden.
Stellplätze, der Kategorien I und II, die nicht explizit als Doppelstellplätze ausgewiesen sind, dürfen nur mit einer Campingausrüstung (1 x Wohnwagen/ Wohnmobil/Camper/Auto m. Dachzelt) belegt werden. Die Belegung von Doppelstellplätzen mit mehr als zwei Campingausrüstungen (2 x Wohnwagen/ Wohnmobil/Camper/Auto m. Dachzelt) muss vorweg abgesprochen werden.
Auf Stellplätzen der Kategorie III ist es grundsätzlich möglich mehr als eine Campingausrüstung (Wohnwagen/ Wohnmobil/Camper/Auto m. Dachzelt/Zelt) aufzustellen, vorausgesetzt, die Maße des Platzes werden nicht überschritten. Das Aufstellen von klassischen Zelten (z. B. Iglus-, Wurf- und Tunnelzelten oder Tipis) ist grundsätzlich nur in Kategorie III gestattet.
Jegliche Form von Auslegware (z. B. Campingteppiche, Fußmatten, Folien, Zeltböden etc.) sind auf allen Stellplätzen mit Rasengitter untersagt, bei Zuwiderhandlung werden eine pauschale Strafe, sowie eventuelle Kosten für die Beseitigung der Schäden in Rechnung gestellt.
Es ist nicht gestattet ein Zugfahrzeug/Transportfahrzeug auf einem Doppelstellplatz zu parken, ausgenommen dieses ist ein eigenständiges Wohnmobil oder stellt einen Schlafplatz für einen Menschen dar.
Der Campinggast erkennt für sich und für die von ihm angemeldeten Personen die Platz- & Hausordnung an. Diese ist Bestandteil des Vertrags. Sie ist in der Rezeption ausgehängt, im Internet veröffentlicht und kann auf Wunsch übersandt werden.
Bitte klicken Sie hier für unsere Platz- & Hausordnung mit Brandschutzverordnung.
7. Mängel
Sofern der zugewiesene Stellplatz bzw. sonstige Vertragsleistungen nicht den vertraglich vereinbarten Eigenschaften entsprechen, hat der Campinggast der Campingverwaltung die Mängel am Feststellungstag, spätestens aber am darauffolgenden Tag anzuzeigen.
8. Videoüberwachung
Der Campingplatz Himmelreich wird videoüberwacht. Die eingesetzten Kameras sollen von den Gästen, Campingplatz und den Mitarbeitern folgende Gefahren abwenden:
- Dokumentation von Unfällen
- Dokumentation von Diebstählen, Einbrüchen, Übergriffen
- Ein- und Ausgangskontrolle des Campingplatzes, um einen unberechtigten Zugang zum Gelände des Campingplatzes zu verhindern.
Die Daten werden aufgezeichnet und temporär gespeichert. Diese Verarbeitung Ihrer vorstehend genannten Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Campingplatzes (Himmelreich Betriebsgesellschaft mbH) gerechtfertigt. Ohne die Verwendung dieser Daten kann der Campingplatz keine Sicherheit gewährleisten.
9. Haftung
Der Gast und die ihn begleitenden Personen verpflichten sich, den Stellplatz sowie Gebäude, Einrichtungen, Inventar etc. des Campingplatzes pfleglich zu behandeln. Schäden, die während des Aufenthaltes durch den Gast selbst oder dessen Begleitpersonen verursacht werden, sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen und mit Ausnahme der Beweisführung des Nichtverschuldens zu ersetzen. Ansprüche des Campinggastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Campingplatz die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Campingplatzes beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Campingplatzes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Campingplatzes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
Der Campingplatz weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass aus der Natur herrührende Unregelmäßigkeiten, Beschädigungen oder Verluste (z. B. Baumfrüchte, Insekten, Tiere, Astwerk etc.) auftreten können.
10. Umbuchung, Rücktritt, verspätete oder Nicht-Anreise und vorzeitige Abreise
10.1. Umbuchung
Umbuchungen wirksamer Verträge sind ohne rechtsverbindlichen Anspruch des Gastes grundsätzlich möglich. Sie werden mit schriftlicher Bestätigung des Campingplatzes wirksam. Bis 28 Tage vor Anreise beträgt das Entgelt für die Umbuchung bei festen Buchungen (Veränderungen der Reisedaten, Verringerungen der Personen- oder Stellplatzzahl, sowie Stellplatzwechsel in eine andere Kategorie) zusätzlich 5,00€ je Vorgang. Ab dem 27. Tag vor Anreise entstehen Kosten in Höhe von 10,00€ je Vorgang.
10.2. Reiserücktritt, Nichtanreise („No Show“)
Der Campinggast kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung ist in Textform, per Mail, oder schriftlich, per Post, vorzunehmen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei uns.
Tritt der Campinggast vom Vertrag zurück, kann der Campingplatz die nachfolgenden pauschalierten Stornogebühren verlangen, bei deren Berechnung die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Leistung sowie ersparte Aufwendungen berücksichtigt sind:
- Rücktritt bis 90 Tage vor Anreise: keine Stornierungsgebühren
- Rücktritt bis 28 Tage vor Anreise: 25 % Stornierungsgebühren
- Rücktritt 27–15 Tage vor Anreise: 50 % Stornierungsgebühren
- Rücktritt 14–1 Tag(e) vor Anreise: 75 % Stornierungsgebühren
- Rücktritt am Anreisetag oder Nichtanreise ohne Kündigungserklärung: 100 % Stornierungsgebühren
Bei verspäteter Anreise (z.B. nach Öffnungszeit der Rezeption oder am Folgetag) ist eine schriftliche Benachrichtigung an info@berlin-potsdam-camping.de notwendig. Insofern die Anreise am geplanten Tag erfolgt, muss die Anmeldung in der Rezeption bis 11:00 Uhr am Folgetag nachgeholt werden. Andernfalls wird die Reservierung als eine Nichtanreise („No Show“) behandelt.
Eine vollständige Rückerstattung bereits geleiteter Zahlungen wird auch nicht im Fall von triftigen Gründen, wie z. B. Krankheit oder einem Todesfall gewährt, außer der Rücktritt wird bis zu 90 Tagen im Voraus erklärt.
10.3. Vorzeitige Abreise
Bei Verkürzung oder vorzeitiger Abreise ist, ab dem Tag der Erklärung, das vertragliche Entgelt für eine Dauer von bis zu 2 Nächten in voller Höhe und für jeden weiteren Tag in Höhe von 50 % zu zahlen.
Im Fall einer späteren Anreise des Gastes, behalten wir uns das Recht vor, den Platz anderweitig zu vergeben. Ebenso können Standplätze die vorzeitig geräumt werden anderweitig besetzt werden. Das Belegen von nicht besetzten Stellplätzen durch den Campingplatz bedeutet keine Stellung eines Ersatzmieters, solange dieser Gast auf einem anderen Stellplatz des Campingplatzes hätte untergebracht werden können.
Sowohl für diese Fälle als auch für den Fall einer Kündigungserklärung vor Reiseantritt steht dem Campinggast der Nachweis frei, dass die vorgenannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind. In jeden Fall empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei Nichtinanspruchnahme des Stellplatzes durch den Campinggast ohne Abstimmung mit dem Campingplatz, besteht für diesen die Möglichkeit, sich anderweitig um die Vermietung zu bemühen. Eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Etwaige Zahlungsansprüche des Vermieters bleiben unter Berücksichtigung o. g. Vereinbarungen unberührt. Der Campinggast verzichtet jedoch auf seine ihm zustehenden Rechte gegenüber dem Campingplatz, wenn er diese nicht bis zum Folgetag der Anreise 11.00 Uhr zumindest schriftlich oder telefonisch dem Vermieter anzeigt und geltend macht.
10.4. Buchungen während einer Epidemie
Wer in einer Pandemie bucht (SARS-CoV-2 seit dem 11. März 2020 bis unbekannt), hat sich an den Punkt 10 der AGB Bestimmungen zu orientieren. Wenn die Bundesregierung Reisen wie Übernachtungen verbietet bzw. davon abrät und man in eigener Verantwortung bucht, gelten etwaige Übernachtungs- und Reiseverbote, die die Bundesregierung oder das Bundesland Brandenburg ausgesprochen hat. In diesem Fall besteht ausschließlich die Möglichkeit zu einer kostenlosen Umbuchung auf einen Alternativtermin in der Zukunft. Bitte beachten Sie auch hier, dass Sie erst Beschlüsse der Bundesregierung abwarten sollten.
11. Reservierung und Stornierung von Veranstaltungen (Brunch, Buffets etc.)
11.1. Reservierungen von Veranstaltungen sind verbindlich. Die Stornierung der Reservierung für Veranstaltung ist kostenfrei bis 72 Stunden vor der reservierten Zeit.
11.2. Wird die Stornierung nicht bis zum in Ziffer 1 genannten Zeitpunkt durchgeführt, behalten wir uns vor, für die nicht in Anspruch genommene Leistung eine Entschädigung in Höhe der Veranstaltungskosten in Rechnung zu stellen.
11.3. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der Anspruch auf Zahlung nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
11.4. Das Recht des Veranstalters weitergehenden Schadensersatz entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu verlangen, bleibt hiervon unberührt.
12. Sonstige Vereinbarungen
Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Begriff Campingplatz verwendet wird, ist hiermit das Unternehmen Himmelreich Betriebsgesellschaft mbH, Geschäftsführer Roger und Maximilian Groß, gemeint.
Telefonische Auskünfte, Nebenabsprachen und sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürften zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
13. AGB/ Hinweise Ticketverkauf für das Oktoberfest
Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem Veranstalter Himmelreich Betriebsgesellschaft mbH – nachfolgend Veranstalter genannt – und dem Ticketerwerber.
Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte erkennt der Erwerber und Eintrittskarteninhaber die nachfolgenden Vertragsbedingungen des Veranstalters an.
Jugendliche unter 16 Jahren heben nur mit einer erziehungs- oder personensorgeberechtigten Person im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 4 JuSchG Zutritt zur Veranstaltung.
Jugendliche ab 16 Jahren haben ohne schriftliche Einverständniserklärung bis 24 Uhr Zutritt. Der Ausweis ist bei der Einlasskontrolle vorzulegen. Der Ausschank von alkoholischen Getränken an Jugendliche wird kontrolliert. – Es gilt in allen Fällen das Jugendschutzgesetz!
Das Mitbringen von Glasbehältern, Flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln sowie Waffen (Taschenmesser, Scheren, Pfeffersprays etc.) ist generell untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Beim Einlass zum Veranstaltungsgelände findet eine Sicherheitskontrolle statt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwenden.
Das Mitbringen von Tongeräten und professionellen Foto-, Film-, Video- und Digitalkameras ist grundsätzlich nicht gestattet. Ton-, Film-, Digital- und Videoaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind grundsätzlich untersagt. Missbrauch wird strafrechtlich verfolgt. Erlaubt sind einfache Digitalkameras ohne wechselbare Objektive (keine Profiausrüstung, keine Filmkameras).
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die sich in abgesperrten Bereichen aufhalten, ohne entsprechende Legitimation vorzuweisen, des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Fall nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besucher, die Eigentum des Veranstalters beschädigen oder entwenden, vom Veranstaltungsgelände zu verweisen und dies zur Anzeige zu bringen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes besteht in diesem Falle nicht.
Bei Verlassen des Veranstaltungsgeländes verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wiedereintritt kann nur mit gültigem Eintrittsarmband gewährt werden.
Sollte die Veranstaltung aufgrund von Gründen, die der Veranstalter nicht zu verschulden hat (höherer Gewalt/Unwetter, öffentliche Unruhen, Feuer etc.), unterbrochen oder abgesagt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
Eine Erstattung von Reisekosten ist generell nicht möglich. Der Besucher wird gebeten, sich vor Reiseantritt zu informieren, ob die Veranstaltung wie geplant stattfindet.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Der Veranstalter hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung, Länge und Inhalt der einzelnen Darbietungen. Veränderungen im zeitlichen Ablauf der Veranstaltung behält sich der Veranstalter vor. Bei Ausfall einzelner Künstler bemüht sich der Veranstalter entsprechenden Ersatz zu finden.
Ein gewerblicher Weiterverkauf von Tickets ist nicht gestattet.
Das Verteilen von Flyern, Promo-CDs, Gratisproben usw. ohne schriftliche Erlaubnis ist auf dem kompletten Veranstaltungsgelände verboten. Der Verkauf und das Feilbieten von Waren (auch Lebens- und Genussmittel) aller Art sind auf dem gesamten Gelände strikt untersagt.
Durch Betreten des Veranstaltungsgeländes sieht der Besucher vom Recht am eigenen Bild ab. Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere aber nicht abschließend zur Berichterstattung und zur Bewerbung des Oktoberfestes im Himmelreich Caputh und aller sonstigen Veranstaltungen.
Grundsätzlich besteht die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden durch laute Musik. Der Besucher hat für entsprechenden Gehörschutz selbst Sorge zu tragen. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Haftung.
Der Veranstalter haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände. Den Anweisungen des Veranstaltungspersonals, sowie Security ist unbedingt Folge zu leisten.
Es gilt ausschließlich die Rechtsform der Bundesrepublik Deutschland. Alleiniger Erfüllungsort der Lieferung Leistung und Zahlung ist Caputh. Sollten einzelne Punkte aus diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Oktoberfest Himmelreich
Himmelreich Betriebsgesellschaft mbH
Stand 29.02.2024